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Ihre Angelegenheiten im Familienrecht

Im Zusammenhang mit der Trennung oder Ehescheidung spielt die finanzielle Situation oftmals eine zentrale Rolle, wenn es um die Themen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder wenn es in diesem Zusammenhang um die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens geht.

Familienrecht Frau auf Stuhl Familienrecht Frau auf Stuhl

Damit Sie nicht zu viel zahlen oder beispielsweise zu wenig Unterhalt erhalten, ist eine kompetente, lösungsorientierte und praxisnahe Beratung und anwaltliche Vertretung nicht nur empfehlenswert sondern notwendig.

Immer dann wenn Kinder von einer Trennung bzw. Ehescheidung betroffen sind, sollte besonders in ihrem Interesse die Möglichkeiten der Vermeidung von gerichtlichen Verfahren durch außergerichtliche Vereinbarungen geprüft und in Erwägung gezogen werden.

Auch die weiteren Angelegenheiten wie Zugewinn, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung sowie das Thema Elternunterhalt erfordern regelmäßig eine qualifizierte anwaltliche Unterstützung.

Zudem kann eine sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sowie der rechtzeitige Abschluss eines Ehevertrages Probleme und Kosten bei einer Ehescheidung vermeiden.

Selbständige oder Gesellschafter*innen eines familiengeführten Unternehmens sollten im Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der bestehenden Ehe den Abschluss eines Ehevertrages zu Ihrem eigenen Schutz, zum Schutz des Ehegatten und zum Schutz des Unternehmens in Erwägung ziehen. Erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte sind im Rahmen der Beratung und Vertragsgestaltung unbedingt zu berücksichtigen.