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Ihre Erbangelegenheiten

Insbesondere wenn Sie Ihr Vermögen oder Ihr Unternehmen an eine bestimmte Person übergeben oder vererben möchten, denken Sie an eine rechtzeitige Regelung Ihrer Erbangelegenheiten.

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Um unerwünschte Folgen, die das gesetzliche Erbrecht vorsieht zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein Testament zu errichten, einen Erbvertrag abzuschließen oder vertragliche Regelungen in Bezug auf lebzeitige Schenkungen und Zuwendungen herbeizuführen.

Erbrechtlich getroffene Regelungen sollten insbesondere auch mit Hinblick auf die im Familienrecht oder im Gesellschaftsrecht geltenden gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verpflichtungen geprüft und gestaltet werden.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament oder im Erbvertrag kann dazu beitragen, dass erbrechtlich getroffene Regelungen auch tatsächlich im Erbfall umgesetzt werden.

Sind Sie Erbe*in geworden, kann dies viele Fragen aufwerfen, insbesondere wenn der*die Erblasser*in neben dem Vermögen auch erhebliche Schulden hinterlassen hat oder sie sich das Erbe mit weiteren Erben*innen zu teilen haben oder von der Erbschaft ausgeschlossen wurden.

Aufgrund der Komplexität des Themas und der einzuhaltenden Fristen ist eine rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung, gerade auch im Erbfall, geboten.